Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte so zu stellen wie vor dem schädigenden Ereignis. Zur Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüchen ist die exakte Schadensfeststellung unabdingbar. Wir sind sowohl Geschädigten als auch Verursachern mit unseren Unfallgutachten in München behilflich.
https://www.ae-kfzgutachten.de/

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